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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Johannes Bopp GmbH, Am Alten Bahnhof 4c, 38122 Braunschweig

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die zwischen Ihnen und uns, der Firma Johannes Bopp GmbH, Breite Str. 6, 38100 Braunschweig geschlossenen Verträge, soweit nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen Ihnen und uns ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben.

(2) Unsere Dienstleistungsangebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Wir können daher vor Vertragsschluss und auch in dessen Nachgang verlangen, dass Sie uns Ihre Unternehmereigenschaft ausreichend nachweisen, zum Beispiel durch Angabe Ihrer UST-ID-Nr. oder durch sonstige geeignete Nachweise. Die für den Nachweis erforderlichen Daten sind von Ihnen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

§ 2 Leistungen von Johannes Bopp GmbH

(1) Johannes Bopp GmbH erbringt Beratungs- und Agenturdienstleistungen für Handwerks- und Baubetriebe, insbesondere im Bereich des Onlinemarketing und der Mitarbeitergewinnung.

(2) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Johannes Bopp GmbH dabei nicht die Erbringung eines konkreten unternehmerischen Erfolgs auf Kundenseite.

(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Johannes Bopp GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch von Johannes Bopp GmbH unberührt.

(4) In Bezug auf die von Johannes Bopp GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Johannes Bopp GmbH in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(5) Johannes Bopp GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und auch anderen Dritten erbringen zu lassen.

(6) Johannes Bopp GmbH darauf hin, dass Anbieter wie Facebook und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist Johannes Bopp GmbH nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von Johannes Bopp GmbH bleibt in diesen Fällen unberührt. Wir weisen auch ausdrücklich darauf hin, dass Algorithmen von Werbeanbietern wie Facebook, Instagram und Google geheim sind und der permanenten Weiterentwicklung/Änderung unterliegen und diese nicht bekannt sind.

(7) Johannes Bopp GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

(8) Die vereinbarte Vergütung von Johannes Bopp GmbH in Bezug auf Agenturdienstleistungen enthält kein Budget für etwaige Werbekampagnen. Der hat Kunde hat dieses Budget separat zur Verfügung zu stellen.

(9) Johannes Bopp GmbH garantiert keine konkrete Anzahl an Bewerbungen/Mitarbeiteranfragen und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der durch die für den Kunden lancierten Werbekampagnen.

(10) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc) ausschließlich selbst verantwortlich.  

(11) Sofern Johannes Bopp GmbH für den Kunden im Rahmen des jeweiligen Auftrags Landingpages erstellt und Domains zur Verfügung stellt, erfolgt deren Überlassung vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen Johannes Bopp GmbH und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen. Fernmündliche Vertragsschlüsse werden von Johannes Bopp GmbH nur nach erteilter Einwilligung durch den Kunden aufgezeichnet und für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert.

(2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von Johannes Bopp GmbH eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen

(1) Die Leistungen von Johannes Bopp GmbH unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.

(2) Johannes Bopp GmbH kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.

(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. Johannes Bopp GmbH kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Johannes Bopp GmbH nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und Johannes Bopp GmbH überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.

(5) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist Johannes Bopp GmbH verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Die Leistungen von Johannes Bopp GmbH zur Mängelbeseitigung sind dabei nach Zeitaufwand zu vergüten, sofern sie zwei Zeitstunden überschreiten. Dies gilt auch für Leistungen zur Beseitigung von Mängeln, die nach Abnahme festgestellt werden. Insoweit ist ein branchenüblicher Stundensatz einer Unternehmensberatung in Ansatz zu bringen.

(6) Johannes Bopp GmbH ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern.

(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören.

(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von Johannes Bopp GmbH gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von Johannes Bopp GmbH hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.

(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.

§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von Johannes Bopp GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von Johannes Bopp GmbH erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von Johannes Bopp GmbH ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Johannes Bopp GmbH ist anders lautend. Eine Johannes Bopp GmbH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern mit Johannes Bopp GmbH als Bezahlart Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Johannes Bopp GmbH ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Ein solches wird auf Anfrage von Johannes Bopp GmbH zur Verfügung gestellt.

(4) Johannes Bopp GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Johannes Bopp GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 6 Kündigung, Laufzeit

(1) Die Vertragslaufzeit wird von den Parteien individuell im Hauptvertrag bestimmt. Wird der Vertrag nicht 4 Wochen vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit aufgekündigt, verlängert er sich zu gleichen Bedingungen und gleicher Laufzeit. Eine einmalig entrichtete Setup-/Einrichtungsgebühr fällt im Verlängerungsfall jedoch nicht erneut an.

(2) Etwaige freie Kündigungsrechte vor Ablauf der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Johannes Bopp GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Johannes Bopp GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Johannes Bopp GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Johannes Bopp GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Johannes Bopp GmbH in Verzug, ist Johannes Bopp GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Johannes Bopp GmbH wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

§ 8 Erfüllung

(1) Johannes Bopp GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Johannes Bopp GmbH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Ist Johannes Bopp GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Johannes Bopp GmbH unberührt.

§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme

Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber Johannes Bopp GmbH zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

§ 10 Schutzrechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, dass Johannes Bopp GmbH überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Johannes Bopp GmbH insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 11 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von Johannes Bopp GmbH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von Johannes Bopp GmbH für den Kunden erstellt wurden.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Johannes Bopp GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Johannes Bopp GmbH über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 12 Haftung

(1) Johannes Bopp GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Johannes Bopp GmbH nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Johannes Bopp GmbH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn Johannes Bopp GmbH und der Kunde eine entsprechende individualvertragliche Abrede getroffen haben. Solche haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Bestätigung von Johannes Bopp GmbH maßgebend.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Johannes Bopp GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Johannes Bopp GmbH.

AGB Stand: 14.03.2021 © Vervielfältigung verboten